Nationale Hubarbeitsbühnenausbildung

Gültigkeit

5 Jahre

Ihr Nutzen

Die Hersteller weisen in jeder Betriebsanleitung darauf hin, dass nur geschultes Personal Hubarbeitsbühnen bedienen darf. Mit dieser Schulung erfüllen die Teilnehmer die grundlegenden Anforderungen gemäß §12 und §14  des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes ASchG (Unterweisung von Arbeitnehmern) und der Bauarbeiterschutzverordnung an Bediener von Hubarbeitsbühnen.

 

Dauer

Theorie: 4 UE, Praxis: 4 UE

Inhalte
  • Rechtsvorschriften und Richtlinien
  • Aufbau und Kategorien
  • Einsatzgrenzen und Notablass der Geräte
  • Sichere Betriebsverfahren und Gefährdungen
  • Überprüfung vor dem Einsatz
  • Verwenden der persönlichen Schutzausrüstung
  • Praktische Übungen mit Parcour
Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Höhentauglichkeit
Prüfung

Die TeilnehmerInnen erhalten nach positivem Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung (Verständniskontrolle) die KÖGL-Card als Hubarbeitsbühnen-Führerausweis im Scheckkartenformat.

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